"Bundesweiter Demonstrationsaufruf zum Stopp der
Vorratsdatenspeicherung"
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft unter dem Motto
"Freiheit statt Angst - Für die Grundrechte!" zu bundesweiten
Demonstrationen am 6. November 2007 auf, um die von der Koalition
geplante Vorratsdatenspeicherung noch in letzter Minute zu stoppen.
Anlass für die Demonstrationen ist die Abstimmung des Deutschen
Bundestags am 9. November über den Gesetzesentwurf zur Neugestaltung
der Telekommunikationsüberwachung. Das Gesetz soll ab 2008 für
Sicherheitsbehörden rückblickend über 6 Monate nachvollziehbar
machen, wer wann mit welchen Adressen das Internet genutzt hat
und wer mit wem per Telefon oder E-Mail Kontakt hatte, bei Handy-
Nutzung einschließlich des Standorts. Diese Pläne der
Regierungskoalition zur Aufzeichnung von Informationen über die
Kommunikation, Beziehungen, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers
stellen die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein
furchtloses, selbstbestimmtes und privates Leben dar. Wir fordern
die Abkehr von diesem verfassungswidrigen Generalangriff auf
Bürgerrechte und Datenschutz in Deutschland.
Mit friedlichen Protesten soll am 6. November von 17:00 bis
19:00 Uhr vor Rathäusern und
Regierungsgebäuden für die Grundrechte eingetreten werden. Die
Kundgebungen knüpfen an die Berliner Großdemonstration vom 22.
September an, welche mit 15.000 Teilnehmern die größte
Bürgerrechtsdemonstration seit der deutschen Wiedervereinigung war.
Damit soll die Unverhältnismäßigkeit einer totalen Protokollierung
jeglicher Telekommunikation nun in vielen deutschen Städten deutlich
gemacht werden.
Demonstrationen sind bereits in Planung in Berlin, Bremen, Frankfurt
am Main, Bonn, Köln, Leipzig, Karlsruhe, München und Münster.
Weitere Städte sowie Einzelheiten werden auf der Internetplattform
des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung abrufbar sein. Die Veranstalter rufen
die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Kundgebungen auf,
Grundgesetze, Kerzen, Fackeln oder Grablichter mitzubringen.
1. Eine derart weitreichende Registrierung des Kommunikations-,
Bewegungs- und Internetnutzungsverhaltens greift unverhältnismäßig
in die persönliche Privatsphäre ein.
2. Die geplante Vorratsdatenspeicherung hebt den Schutz besonderer
Vertrauensbeziehungen auf und beeinträchtigt dadurch berufliche
Aktivitäten.
3. Die geplante Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus und
Kriminalität nicht.
4. Die geplante Vorratsdatenspeicherung belastet Wirtschaft und
Verbraucher mit hohen Kosten und schränkt Zugangsmöglichkeiten zum
Internet ein.
5. Die geplante Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von
Telefon, Handy und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen
wie der Post und unmittelbaren Gesprächen.
6. Die geplante Vorratsdatenspeicherung verletzt das Menschenrecht
auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung. Sie ist daher
verfassungswidrig.
7. Wegen offensichtlicher Rechtsverstöße ist der deutsche
Gesetzgeber nicht zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung verpflichtet.
Pressekonferenz:
Am 02.11.07 um 10:30 laden wir zu einer Pressekonferenz in den
Robert-Havemann-Saal ein, Haus der Demokratie und Menschenrechte,
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin.
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