Der im Haus der Demokratie und Menschenrechte in der Greifswalder Str. ansässige Republikanische Anwaltsverein gab vor zwei Tagen diese Mitteilung heraus:
Der Berliner Soziologe Andrej H. saß im August unter dem Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129 a Abs. 2 Nr. 2 StGB) für drei Wochen in Untersuchungshaft. Danach wurde er von dem Vollzug der Untersuchungshaft verschont. In seinem am 24. Oktober veröffentlichten Beschluss hat der Bundesgerichtshof nun festgestellt, dass die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls fehlten, die „aufgedeckten Indizien“ sprächen nicht hinreichend deutlich für eine Einbindung in die „militante gruppe“, sondern ließen sich ebenso gut in anderer Weise interpretieren. Es bestehe lediglich ein Anfangsverdacht.
Der RAV erklärt zu diesem Vorgang:
So erfreulich die Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist, so erschreckend ist die Tatsache, dass Herr H. aufgrund eines „Anfangsverdachts“ drei Wochen in Haft gehalten wurde.
Mitteilung an die Presse
im Fall Andrej H.
Der Berliner Soziologe Andrej H. saß im August unter dem Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129 a Abs. 2 Nr. 2 StGB) für drei Wochen in Untersuchungshaft. Danach wurde er von dem Vollzug der Untersuchungshaft verschont. In seinem am 24. Oktober veröffentlichten Beschluss hat der Bundesgerichtshof nun festgestellt, dass die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls fehlten, die „aufgedeckten Indizien“ sprächen nicht hinreichend deutlich für eine Einbindung in die „militante gruppe“, sondern ließen sich ebenso gut in anderer Weise interpretieren. Es bestehe lediglich ein Anfangsverdacht.
Der RAV erklärt zu diesem Vorgang:
So erfreulich die Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist, so erschreckend ist die Tatsache, dass Herr H. aufgrund eines „Anfangsverdachts“ drei Wochen in Haft gehalten wurde. Der „Anfangsverdacht“ ist gegeben, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Handlung besteht. Ein Haftbefehl darf nur erlassen werden, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit der Täterschaft oder Teilnahme besteht („dringender Tatverdacht“).
Die das Verfahren betreibende Generalbundesanwältin Harms – immerhin seit 33 Jahren in der Justiz tätig und selbst sieben Jahre Vorsitzende am Bundesgerichtshof – behauptete Ende August angesichts der Presseveröffentlichungen (z.B. FR v. 31.8.2007 „Neun Wörter – ein Terrorverdacht“), der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof erlasse keine Haftbefehle nur aufgrund von wissenschaftlichen Veröffentlichungen. Der Beschluss des BGH hat diese Behauptung widerlegt.
Das Erfassen des Unterschieds zwischen einem „Anfangsverdacht“ und einem „dringenden Verdacht“ gehört zu den einfachen Dingen der Rechtswissenschaft. Um den Verdacht gegen Herrn H. zu erhärten, wurde fast ein Jahr sein Telefon abgehört, sein Handy geortet, seine E-Mails gelesen und die Eingänge seines Wohnhauses gefilmt. Herausgekommen ist für den BGH ein „Anfangsverdacht“. Wenn gleichwohl mit dem schärfsten strafprozessual zur Verfügung stehenden Mittel vorgegangen worden ist, wenn – wie man jetzt sagen muss – der dringende Verdacht eine schlichte Erfindung des BKA und der Generalbundesanwaltschaft war, ist dies Willkür. Es ist die Konstruktion von Verdacht aufgrund der Gesinnung.
Der RAV sieht sich ferner zu folgendem Hinweis veranlasst:
Die Ermittlungen wurden im Fall Andrej H. vom Bundeskriminalamt geführt. Im Zuge der 2006 verabschiedeten „Föderalismusreform“ sind dem Bundeskriminalamt neue Kompetenzen bei der „Terrorismusbekämpfung“ zugewachsen (Art. 73 Abs.1 Ziff. 9a GG). Zur Ausgestaltung dieser Kompetenzen hat Bundesinnenminister Schäuble im Juli den „Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des Internationalen Terrorismus durch das BKA“ vorgelegt, der massiv gegen das 1949 von den Alliierten vorgegebene Trennungsgebot verstößt. Die strikte Trennung zwischen präventiver geheimdienstlicher und verfolgender Polizeitätigkeit ist eine Lehre aus der Zeit des deutschen Faschismus und soll verhindern, dass jemals wieder Menschen wegen eines vagen, unbewiesenen Verdachts der Geheimpolizei festgehalten und verfolgt werden.
Es drängt sich der Verdacht auf, dass im Fall Andrej H. - in Vorwegnahme der im Gesetzesentwurf neu definierten Begehrlichkeiten - genau dies passiert ist.
Samstag, Oktober 27, 2007
Wende wird volljährig
Ab heute veröffentlicht der Tagesspiegel in einer Serie Geschichten und Lebenswege von Menschen aus den elf alten Ostbezirken.
Berlins Ostbezirke sind 18 Jahre nach der Wende nicht wiederzuerkennen: Prenzlauer Berg ist nicht mehr einzig Hort der Unangepassten, Marzahn nicht nur die kalte Platte, Mitte zum neuen Zentrum der vereinten Stadt geworden. Friedrichshain ist nicht mehr bloß Arbeiterbezirk, Hohenschönhausen und Hellersdorf streifen langsam das Trabantenstadt-Image ab. Treptow hat alte Medienstandorte durch neue ersetzt, Lichtenberg steht nicht mehr für Normannenstraße, Pankow entwickelt sich zum grünen, feinen Quartier für Zugezogene. Weißensee wird Zufluchtsort für junge Familien, denen „Prenzlberg“ inzwischen zu schick und teuer ist, Köpenick pflegt seine zwei Seiten: Idyll am Wasser und die Nähe zur Wissenschaft.
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Der Landwehrkanal kommt nach Prenzlauer Berg
Ähnlich wie am Landwehrkanal in Kreuzberg, sollen jetzt 75 Bäume in der Gleimstraße gefällt werden. 25 wurden bereits Opfer der Kettensäge. Das Grünflächenamt diagnostizierte Wurzelfäule. Doch ein Gutachten des Bürgervereins Gleimviertel und des BUND bescheinigte die Symptome der fortschreiteten Fäule nur für zehn Prozent der Bäume.
Altsprech und Neusprech.
Der Begriff ABC-Schütze als Synonym für Schulanfänger hat einen militärischen Beigeschmack, jedoch kann man sich noch vorstellen, dass sich hinter dem Wort noch ein Mensch verbrirgt.
Wenn Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) von "überdurchschnittlichen Stückkosten" - im "Produktbereich 0883" und einem katastrophalen Rechnungsergebnis für 2006 spricht, bezieht er sich auf die vielen neuen Schülerinnen und Schüler der Grundschulen in Berlin Pankow, genauer in Prenzlauer Berg. Bei Sätzen wie: "Die überdurchschnittlich hohen Stückkosten werden sich in allen Produkten der Oberschule widerspiegeln.", sollte man ins Grübeln kommen.
In Prenzlauer Berg ist das Schulchaos ausgebrochen. Realschulen wie die Karl-Friedrich-Schinkel-Schule sollen geschlossen werden. Eltern, die ihre Kinder in einer Schule anmelden wollen, müssen mit ihrer Stromrechnung nachweisen, dass sie in der Gegend nicht nur gemeldet sind, sondern auch wohnen.
Wenn Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) von "überdurchschnittlichen Stückkosten" - im "Produktbereich 0883" und einem katastrophalen Rechnungsergebnis für 2006 spricht, bezieht er sich auf die vielen neuen Schülerinnen und Schüler der Grundschulen in Berlin Pankow, genauer in Prenzlauer Berg. Bei Sätzen wie: "Die überdurchschnittlich hohen Stückkosten werden sich in allen Produkten der Oberschule widerspiegeln.", sollte man ins Grübeln kommen.
In Prenzlauer Berg ist das Schulchaos ausgebrochen. Realschulen wie die Karl-Friedrich-Schinkel-Schule sollen geschlossen werden. Eltern, die ihre Kinder in einer Schule anmelden wollen, müssen mit ihrer Stromrechnung nachweisen, dass sie in der Gegend nicht nur gemeldet sind, sondern auch wohnen.
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taz
Autos brannten in der Ebertystraße un der Greifenhagener Str.
Sowohl in der Friedrichshainer Ebertystraße in F-Hain als auch in der Greifenhagener Straße in Prenzlauer Berg gingen gestern wieder Autos in Flammen auf. Auf dem öffentlichen Parkplatz hinter dem S-Bahnhof Schönhauser Allee wurden Carsharing-Fahrzeuge der Bahn beschädigt. Jetzt soll der Statsschutz ermitteln, ob ein Zusammenhang zwischen dem Feuer und dem Lokführer-Streik besteht.
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