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Mittwoch, April 09, 2008

Neues zum mg-Verfahren

Bei der heutigen Zeugenvorladung im Verfahren gegen die militante gruppe
(mg) konnte die vorgeladene Zeugin ihre Aussage verweigern.
Ermittlungsrichter Ulrich Hebenstreit (BGH) entschied gegen den Einspruch
der Bundesanwaltschaft (BAW), dass sie aufgrund des § 55 ein
Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen kann.

"Nach den Erfahrungen bisheriger §129-Verfahren wollen die Behörden von
mir uferlose Auskünfte über den Beschuldigten - von seinem
Persönlichkeitsprofil, über seine politische Geschichte bis zu seinen
sozialen Netzwerken. Ich bin nicht bereit, diese Auskünfte zu geben und so
in einer in jeder Hinsicht für Interpretationen offenen Gesprächssituation
vielleicht Worte zu liefern, die sie so verdrehen könnten, dass sie dazu
beitrügen, diesen Freund in den Knast zu bringen", sagte die vorgeladene
Zeugin nach der Entscheidung. "Der Paragraphen 129 zielt als Teil einer
politischen Justiz einseitig darauf ab, linke, feministische,
antifaschistische und antirassistische Bewegungen auszuschnüffeln,
einzuschüchtern und zu kriminalisieren. Daran will ich durch eine Aussage
nicht mitwirken."

Die Bundesanwaltschaft hat angekündigt, gegen diese Entscheidung
Rechtsmittel einlegen zu wollen.

telegraph

Dienstag, April 08, 2008

Ermittlungen gegen militante gruppe: Zeugen von Haft bedroht

Der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt im
Verfahren gegen die militante gruppe (mg), drei Berlinerinnen zur
zeugenschaftlichen Vernehmung nach Karlsruhe geladen. Die Vernehmungen
beginnen am Mittwoch, den 9. April.

Die Zeugenvorladungen enthalten eine besondere Brisanz, da sie direkt vor
den Ermittlungsrichter des BGH erfolgen. Sollten die Zeuginnen nicht zur
Aussage bereit sein, droht ihnen dort die umgehende Verhängung eines
Ordnungsgeldes von bis zu 1.000 Euro oder Beugehaft von bis zu sechs
Monaten.

Hintergrund der Vorladungen ist ein seit Juli 2007 öffentliches Verfahren
gegen sieben Beschuldigte wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gem.
§ 129 StGB. Auslöser des Verfahrens waren eine Reihe bisher nicht
aufgeklärter Brandanschläge, teilweise mit Sachschäden, u.a. auf
Fahrzeuge der Bundeswehr. Nachdem zunächst vier der Beschuldigten, unter
ihnen ein Wissenschaftler der Humboldt Universität Berlin, in
Untersuchungshaft saßen, musste die Bundesanwaltschaft (BAW) mehrere
Rückschläge einstecken und letztendlich alle Beschuldigten aus der Haft
entlassen. Des Weiteren mussten die umfassenden, ursprünglich wegen Bildung
und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gem. § 129a StGB
geführten Ermittlungen auf den Vorwurf der Bildung einer kriminellen
Vereinigung herabgestuft werden.

Bereits im Oktober 2007 wurden über 20 Personen aus dem beruflichen,
persönlichen oder politischen Umfeld der damals noch unter Terrrorverdacht
stehenden Beschuldigten durch die BAW zum Bundeskriminalamt (BKA) geladen,
darunter zwei Journalisten und ein Jurist. Gemeinsames Merkmal dieses
Personenkreises war lediglich der Kontakt zu einer der verdächtigten
Personen – beispielsweise als Redakteur, Kollege, Mitbewohner oder Freund.

Unter dem Eindruck der abenteuerlichen Terrorermittlungen durch die BAW und
das BKA verweigerten damals fast alle vorgeladenen Zeugen die Aussage. Ihnen
droht nun ebenfalls die erneute Vorladung nach Karlsruhe, Geld- oder
Haftstrafen. Einer der damals geladener Zeugen meinte dazu: „Das ist doch
absurd. Alle Beschuldigten des Verfahrens werden entlassen, aber ich als
unbeteiligter Zeuge werde nun mit Haft bedroht.“

Kontakt zur ZeugInnengruppe: keine-zeuginnen [at] so36.net
Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie unter
http://einstellung.so36.net

Mittwoch, März 26, 2008

P-Berg Cars on Fire

Oh Gott, oh Gott! Jetzt brennen auch Autos in Prenzlauer Berg. Gegen 2.30 Uhr am Dienstagmorgen bemerkte ein Passant den brennenden Wagen in der Raabestraße und rief die Feuerwehr. Die löschte den Brand, das Auto wurde jedoch stark beschädigt. Zwei weitere Autos wurden durch die Hitzeentwicklung in Mitleidenschaft gezogen. Da ein politischer Hintergrund nicht ausgeschlossen werden kann, hat der polizeiliche Staatsschutz die Ermittlungen übernommen.

Die Polizei registrierte 2008 bislang fünf Fälle von offenbar politisch motivierter Brandstiftung an Pkw. Erst am Freitagabend brannten zwei Fahrzeuge in Kreuzberg und eins in Treptow. Im letzten Jahr wurden bei 94 politisch motivierten Brandanschlägen 113 zumeist hochwertige Fahrzeuge beschädigt.

Samstag, Oktober 27, 2007

Heikles Thema: Umstrukturierung des Raumes

Andrej Holm ist jetzt wahrscheinlich einer der bekanntesten Soziologen des Landes. Er ist der Beweis dafür, dass man mit wissenschaftlichen Arbeiten zu Themen wie Gentrifizierung schnell unter Terrorverdacht geraten kann. Nach einer Haftverschonung für Andrej Holm im August hebt der Bundesgerichtshof den Haftbefehl gegen ihn auf. Drei weitere Beschuldigte,
Florian L., Axel H. und Oliver R. sitzen seit dem 31. Juli 2007 immer noch in Untersuchungshaft in Berlin-Moabit, weil sie angeblich versucht haben sollen, Bundeswehrfahrzeuge anzuzünden.
Am gleichen Tag wurde auch Andrej H. festgenommen und die Wohnungen und Arbeitsplätze von drei weiteren Personen durchsucht. Der Vorwurf gegen sie bezieht sich auf den Strafgesetzbuchparagrafen 129a: "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung".

Anbei einige Links zum Thema:
Annalist - Das Weblog von Andrej Holms Frau liefert detaillierte Hintergründe zum Fall und den Ermittlungen.

einstellung.so36.net Seite des Bündnisses für die Einstellung der § 129a-Verfahren

Freie-Radios.net
- Hier berichtet Andrej Holms Verteidigerin von den Ereignissen der letzten Monate (Download als mp3 / ogg vorbis)

Aktueller Bericht in der taz von Uwe Rada und dessen Kommentar dazu.

Erklärung des Republikanischen Anwaltsvereins zu Andrej Holm

Der im Haus der Demokratie und Menschenrechte in der Greifswalder Str. ansässige Republikanische Anwaltsverein gab vor zwei Tagen diese Mitteilung heraus:

Der Berliner Soziologe Andrej H. saß im August unter dem Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129 a Abs. 2 Nr. 2 StGB) für drei Wochen in Untersuchungshaft. Danach wurde er von dem Vollzug der Untersuchungshaft verschont. In seinem am 24. Oktober veröffentlichten Beschluss hat der Bundesgerichtshof nun festgestellt, dass die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls fehlten, die „aufgedeckten Indizien“ sprächen nicht hinreichend deutlich für eine Einbindung in die „militante gruppe“, sondern ließen sich ebenso gut in anderer Weise interpretieren. Es bestehe lediglich ein Anfangsverdacht.

Der RAV erklärt zu diesem Vorgang:

So erfreulich die Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist, so erschreckend ist die Tatsache, dass Herr H. aufgrund eines „Anfangsverdachts“ drei Wochen in Haft gehalten wurde.

Mitteilung an die Presse
im Fall Andrej H.

Der Berliner Soziologe Andrej H. saß im August unter dem Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129 a Abs. 2 Nr. 2 StGB) für drei Wochen in Untersuchungshaft. Danach wurde er von dem Vollzug der Untersuchungshaft verschont. In seinem am 24. Oktober veröffentlichten Beschluss hat der Bundesgerichtshof nun festgestellt, dass die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls fehlten, die „aufgedeckten Indizien“ sprächen nicht hinreichend deutlich für eine Einbindung in die „militante gruppe“, sondern ließen sich ebenso gut in anderer Weise interpretieren. Es bestehe lediglich ein Anfangsverdacht.

Der RAV erklärt zu diesem Vorgang:

So erfreulich die Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist, so erschreckend ist die Tatsache, dass Herr H. aufgrund eines „Anfangsverdachts“ drei Wochen in Haft gehalten wurde. Der „Anfangsverdacht“ ist gegeben, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Handlung besteht. Ein Haftbefehl darf nur erlassen werden, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit der Täterschaft oder Teilnahme besteht („dringender Tatverdacht“).

Die das Verfahren betreibende Generalbundesanwältin Harms – immerhin seit 33 Jahren in der Justiz tätig und selbst sieben Jahre Vorsitzende am Bundesgerichtshof – behauptete Ende August angesichts der Presseveröffentlichungen (z.B. FR v. 31.8.2007 „Neun Wörter – ein Terrorverdacht“), der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof erlasse keine Haftbefehle nur aufgrund von wissenschaftlichen Veröffentlichungen. Der Beschluss des BGH hat diese Behauptung widerlegt.

Das Erfassen des Unterschieds zwischen einem „Anfangsverdacht“ und einem „dringenden Verdacht“ gehört zu den einfachen Dingen der Rechtswissenschaft. Um den Verdacht gegen Herrn H. zu erhärten, wurde fast ein Jahr sein Telefon abgehört, sein Handy geortet, seine E-Mails gelesen und die Eingänge seines Wohnhauses gefilmt. Herausgekommen ist für den BGH ein „Anfangsverdacht“. Wenn gleichwohl mit dem schärfsten strafprozessual zur Verfügung stehenden Mittel vorgegangen worden ist, wenn – wie man jetzt sagen muss – der dringende Verdacht eine schlichte Erfindung des BKA und der Generalbundesanwaltschaft war, ist dies Willkür. Es ist die Konstruktion von Verdacht aufgrund der Gesinnung.

Der RAV sieht sich ferner zu folgendem Hinweis veranlasst:

Die Ermittlungen wurden im Fall Andrej H. vom Bundeskriminalamt geführt. Im Zuge der 2006 verabschiedeten „Föderalismusreform“ sind dem Bundeskriminalamt neue Kompetenzen bei der „Terrorismusbekämpfung“ zugewachsen (Art. 73 Abs.1 Ziff. 9a GG). Zur Ausgestaltung dieser Kompetenzen hat Bundesinnenminister Schäuble im Juli den „Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des Internationalen Terrorismus durch das BKA“ vorgelegt, der massiv gegen das 1949 von den Alliierten vorgegebene Trennungsgebot verstößt. Die strikte Trennung zwischen präventiver geheimdienstlicher und verfolgender Polizeitätigkeit ist eine Lehre aus der Zeit des deutschen Faschismus und soll verhindern, dass jemals wieder Menschen wegen eines vagen, unbewiesenen Verdachts der Geheimpolizei festgehalten und verfolgt werden.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass im Fall Andrej H. - in Vorwegnahme der im Gesetzesentwurf neu definierten Begehrlichkeiten - genau dies passiert ist.

Montag, August 13, 2007

Niemand kennt die Agnes-Wabitz-Straße

Unbekannte zündeten in der Agnes-Wabitz-Straße, auf dem Gelände des alten Schlachthofes Storkower Str. in Prenzlauer Berg einen Geländewagen der Marke Hummer und einen Porsche an. Beide brannten aus. Ein daneben geparkter Renault und ein Skoda wurden durch die Hitze stark beschädigt. Die Polizei geht von einer politischen Motiviation aus.