Dienstag, April 08, 2008

Ermittlungen gegen militante gruppe: Zeugen von Haft bedroht

Der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt im
Verfahren gegen die militante gruppe (mg), drei Berlinerinnen zur
zeugenschaftlichen Vernehmung nach Karlsruhe geladen. Die Vernehmungen
beginnen am Mittwoch, den 9. April.

Die Zeugenvorladungen enthalten eine besondere Brisanz, da sie direkt vor
den Ermittlungsrichter des BGH erfolgen. Sollten die Zeuginnen nicht zur
Aussage bereit sein, droht ihnen dort die umgehende Verhängung eines
Ordnungsgeldes von bis zu 1.000 Euro oder Beugehaft von bis zu sechs
Monaten.

Hintergrund der Vorladungen ist ein seit Juli 2007 öffentliches Verfahren
gegen sieben Beschuldigte wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gem.
§ 129 StGB. Auslöser des Verfahrens waren eine Reihe bisher nicht
aufgeklärter Brandanschläge, teilweise mit Sachschäden, u.a. auf
Fahrzeuge der Bundeswehr. Nachdem zunächst vier der Beschuldigten, unter
ihnen ein Wissenschaftler der Humboldt Universität Berlin, in
Untersuchungshaft saßen, musste die Bundesanwaltschaft (BAW) mehrere
Rückschläge einstecken und letztendlich alle Beschuldigten aus der Haft
entlassen. Des Weiteren mussten die umfassenden, ursprünglich wegen Bildung
und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gem. § 129a StGB
geführten Ermittlungen auf den Vorwurf der Bildung einer kriminellen
Vereinigung herabgestuft werden.

Bereits im Oktober 2007 wurden über 20 Personen aus dem beruflichen,
persönlichen oder politischen Umfeld der damals noch unter Terrrorverdacht
stehenden Beschuldigten durch die BAW zum Bundeskriminalamt (BKA) geladen,
darunter zwei Journalisten und ein Jurist. Gemeinsames Merkmal dieses
Personenkreises war lediglich der Kontakt zu einer der verdächtigten
Personen – beispielsweise als Redakteur, Kollege, Mitbewohner oder Freund.

Unter dem Eindruck der abenteuerlichen Terrorermittlungen durch die BAW und
das BKA verweigerten damals fast alle vorgeladenen Zeugen die Aussage. Ihnen
droht nun ebenfalls die erneute Vorladung nach Karlsruhe, Geld- oder
Haftstrafen. Einer der damals geladener Zeugen meinte dazu: „Das ist doch
absurd. Alle Beschuldigten des Verfahrens werden entlassen, aber ich als
unbeteiligter Zeuge werde nun mit Haft bedroht.“

Kontakt zur ZeugInnengruppe: keine-zeuginnen [at] so36.net
Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie unter
http://einstellung.so36.net

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