Am 25. Juli 2004 fand nach der 90. Protestwanderung auf dem Gelände des ehemaligen Bombodroms in der Kyritz-Ruppiner Heide eine Begehung statt. An der Aktion beteiligten sich etwa 350 Personen, die von etwa 10 Feldjägern ungehindert auf den "militärischen Sicherungsbereich" gelassen wurden. Sechs Wochen nach der Begehung erhielten drei von den acht Aktivisten einen Verwarnungsgeldbescheid für das Betreten militärischer Anlagen und das Verweigern der Personalienfeststellung. Zwei Teilnehmer legten beim Amtsgericht Strausberg Widerspruch ein. Ein dritter Teilnehmer zahlte das Ordnungwidrigkeitsgeld nicht fristgemäß. Das Gericht hatte den Bescheid an die falsche Adresse geschickt.
Die beiden Aktivisten nahmen sich anwaltliche Unterstützung, legten Widerspruch ein. Das Gericht kam ihrer Forderung auf Einstellung des Verfahrens nach.
Für die Deckung der Anwaltskosten in Höhe von 1340 Euro wurde nun von der Gruppe FREIe HEIDe Neuruppin-Berlin ein Rechtshilfefonds eingerichtet.
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