Donnerstag, November 30, 2006

Gegen Vorratsdatenspeicherung klagen

Über 6.000 wollen in Karlsruhe gegen Protokollierung ihrer Kommunikation klagen, darunter Abgeordnete, Rechtsanwälte, Journalisten, Ärzte, Geistliche und Psychotherapeuten.

Das Bundesjustizministerium hat vor drei Wochen einen Gesetzentwurf
zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland
vorgestellt. Danach soll ab Mitte 2007 zur verbesserten
Strafverfolgung über einen Zeitraum von sechs Monaten nachvollziehbar
werden, wer mit wem per Telefon, Handy oder Email in Verbindung
gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige
Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonyme Emailkonten und
Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.



Mit Hilfe der gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt,
geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen
identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der
Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der
Kommunizierenden sind möglich.

Bereits am ersten Tag der vom Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung letzte Woche gestarteten
"Sammel-Verfassungsbeschwerde" kündigten 3.700 besorgte Bürgerinnen
und Bürger ihre Teilnahme an. Inzwischen wollen über 6.000 Menschen
nach Karlsruhe ziehen, falls der Bundestag die von der Koalition für
2007 geplante Vorratsdatenspeicherung beschließt.

Allgemein herrscht unter den
Beschwerdeführern die Sorge vor, aus den geplanten Dateien ließen sich
körperliche, psychische, rechtliche oder sonstige Schwierigkeiten
unzähliger Menschen ablesen. Die Besorgnis eines Bekanntwerdens könne
Menschen in prekären Situationen davon abhalten, Hilfe zu suchen, so
der Mitarbeiter einer Telefonberatung im Sexualbereich.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichte am Donnerstag
einen Bericht des Bundeskriminalamts vom November 2005, der die
Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung belegen soll. Dem Bericht
zufolge konnten in den letzten Jahren 381 Straftaten wegen fehlender
Telekommunikationsdaten nicht aufgeklärt werden, vor allem in den
Bereichen Internetbetrug, Austausch von Kinderpornografie und
Diebstahl.

Ein Meldeformular für die kostenfreie Beteiligung an der Klage und
eine Liste der Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer befinden
sich auf der Homepage des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung
(www.vorratsdatenspeicherung.de).

Mehr Informationen hier
Quelle: foebud e.V.

Keine Kommentare: