Mittwoch, August 10, 2005

Polnischer Journalist aus Belarus verwiesen

Am Sonnabend, den 6. August 2005 wurde ein Fotojournalist für fünf Jahre aus Belarus verwiesen. Der 25-jährige Adam Tuchliński arbeitet für die polnische Wochenzeitung Przekroj und das Magazin Newsweek Polska. In Grodno wurde er beim Betreten eines Zuges nach Polen von belorussischen Sicherheitskräften festgenommen und auf eine örtliche Miliz-Dienststelle gebracht. Dort wurde er mehrere Stunden festgehalten. Dem Fotografen wurde zur Last gelegt, er würde über keine gültige Akkreditierung für eine journalistische Tätigkeit in Belarus verfügen. Danach fuhr man ihn zum Amt für Visa-Angelegenheiten und Registrierung und entzog ihm das Recht zur Einreise nach Belarus bis 2010.

Erst am späten Abend wurde er wieder freigelassen und konnte nach Polen zurückkehren. Tuchliński war mit einem Touristenvisum nach Belarus eingereist. Grodno ist eine Stadt im Westen des Landes mit hohem polnischen Bevölkerungsanteil. Ob Adam Tuchlinksi dort journalistisch tätig war, konnte bisher noch nicht geklärt werden. Schon bei früheren Aufenthalten in Belarus wurde der Fotojournalist von Mitarbeitern des Geheimdienstes KGB festgehalten. Während der Regionalwahlen im März 2005 nahm der KGB ihn und zwei weitere polnische Journalisten in einem Wahllokal fest. Nach drei Stunden schaltete sich der polnische Botschafter in Belarus ein. Die Journalisten wurden freigelassen.

In letzter Zeit kam es häufiger zu Festnahmen polnischer Dissidenten in Belarus. Ebenfalls am 06. August wurde dem unabhängigen, polnischen Journalisten Marcin Śmiałowski die Einreise ins Land trotz gültiger Akkreditierung verweigert. Śmiałowski arbeitet zur Zeit an einer Dokumentation über die Situation der Polen in Belarus. Die Vorsitzende des Komitees zum Schutz von Journalisten CPJ sagte in einer Erklärung zu diesen Vorfällen: „Wir sind sehr besorgt über das restriktive Handeln gegen unsere Kollegen. Wir möchten die Behörden in Belarus bitten, beiden Journalisten eine Berichterstattung ohne Angst vor weiteren Repressionen zu ermöglichen.“

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